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Vereinbarung über die Durchführung einer Hypnosesitzung Diese Vereinbarung über die Durchführung einer Hypnosesitzung zwischen Hans-Ulrich Brehsan als Hypnosecoach und dem Klienten, ist zur Reglung der professionellen Zusammenarbeit zwischen beiden Partnern gedacht. Die Art der Leistung und Gegenleistung dürfen nicht gegen geltendes Recht, gegen das allgemeine Rechtsempfinden oder die öffentliche Moral verstoßen. Die Gegenseitige Übereinkunft über diese Vereinbarung beinhaltet ein Angebot der Praxis und die Annahme dieses Angebotes durch den Klienten. Es wird vereinbart, dass alle Dispute oder Unstimmigkeiten direkt zwischen den Vertragschließenden geregelt werden. Sollte eine Einigung zwischen beiden Partnern unbefriedigend für eine Seite ausfallen, so wird eine neutrale und unabhängige Drittinstanz eingeschaltet. Der Hypnosecoach ist Hans-Ulrich Brehsan. Er hat folgende Qualifikation:
Diese Ausbildungen orientieren sich an den internationalen Qualitätsrichtlinien der EAHP (European Association of Hypno- Psychotherapy). Er hat zur Weiterbildung, an den unterschiedlichsten Hypnoseinstituten in Berlin/ Hamburg/ München/ Stuttgart/ Basel, teilgenommen, ist Mitglied im Berufsverband Deutscher Hypnosetherapeuten und Mitglied der FGH (Freie Gesellschaft für Hypnose e.V.). Die Hypnose in der Praxis ist eine vertrauliche Hypnosesitzung, die von einem ausgebildeten und erfahrenen Hypnosecoach durchgeführt wird. Die vollständige oder teilweise Bezahlung einer Sitzung kann in Absprache mit dem Hypnosecoach vereinbart werden und ist am Ende der Sitzung zu entrichten. Der Klient weiß, dass der Hypnosecoach nicht mit der Krankenversicherung abrechnen kann. Auf jeden Fall ist der Klient für die Zahlung der Sitzungskosten allein verantwortlich. Er erhält eine Kostenbescheinigung, die er gegebenenfalls bei seiner Krankenkasse einreichen kann. Beide Seiten vereinbaren, dass die festgelegten Sitzungstermine pünktlich und zuverlässig eingehalten werden. Im Falle des unentschuldigten Nichterscheinens des Klienten wird der Ausfall mit der vollen vereinbarten Summe, der jeweiligen Sitzungsstunde fällig. Alle Gespräche, Aufzeichnungen, Konsultationen oder sonstige Maßnahmen, die während der Hypnosesitzung notwendig werden, unterliegen der absoluten Vertraulichkeit und Geheimhaltung. Die gewonnenen Informationen oder Erkenntnisse dürfen gemäß der gesetzlichen Bestimmungen nur dann an Dritte preisgegeben werden, wenn: der Klient sein schriftliches Einverständnis dazu erteilt, der Klient deutliche Aussagen bezüglich einer Gewalttat oder schweren Schädigung gegen sich oder anderen tätigt. Ein begründeter Verdacht des Kindesmissbrauchs, des Missbrauchs einer pflegebedürftigen Person oder eines abhängigen Erwachsenen besteht, oder ein Gericht, das Unterlagen wegen Anklage des Hypnosecoach oder einer Zeugenaussage desselben einsehen möchte. Es wird vereinbart, dass der Klient durch die Hypnosesitzung eine positive Entwicklung gemäß der durch ihn gesetzten Ziele erfährt. Der Erfolg des Klienten hat die höchste Priorität der Sitzung. Der Hypnosecoach bietet all seine Fähigkeiten an. Ein Abbruch, eine Beendigung oder eine Sitzungsverweigerung, die aufgrund von Misstrauen, bestimmten Verhaltensweisen oder ungelösten Konflikten zwischen Hypnosecoach und Klienten entstehen, sind auf eine faire Art und Weise zwischen beiden Partnern zu klären. Der Hypnosecoach und der Klient sind sich weiterhin darüber im Klaren, dass die Durchführung der Hypnosesitzung und die dazugehörigen Hausaufgaben zur Erreichung der Ziele des Klienten unumstößlich sind. Der Klient ist sich dessen bewusst, dass nur durch seine eigene Mitarbeit, die eventuell vorhandene Problematik gelöst, bzw. das Ziel erreicht werden kann.
Ich weise darauf hin, dass meine Tätigkeit nicht die eines Arztes ersetzt!
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